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   ArbG Siegburg, 10.09.2020 - 5 Ca 1957/19   

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ArbG Siegburg, 10.09.2020 - 5 Ca 1957/19 (https://dejure.org/2020,26900)
ArbG Siegburg, Entscheidung vom 10.09.2020 - 5 Ca 1957/19 (https://dejure.org/2020,26900)
ArbG Siegburg, Entscheidung vom 10. September 2020 - 5 Ca 1957/19 (https://dejure.org/2020,26900)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 06.12.1994 - 1 ABR 30/94

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei mitbestimmungswidrigen Versetzungen

    Auszug aus ArbG Siegburg, 10.09.2020 - 5 Ca 1957/19
    Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn sich der Antrag auf voneinander zu trennende und gegeneinander klar abgrenzbare Sachverhalte bezieht und der begründete Teil dem Antrag selbst als Teilziel des Verfahrens zu entnehmen ist (BAG 6. Dezember 1994 - 1 ABR 30/94 -BAGE 78, 379, zu B II 2 der Gründe; BAG 19. Juli 1995 - 7 ABR 60/94 - BAGE 80, 296, zu B II 3 der Gründe) .

    Durch nicht hinreichend eindeutige Einschränkungen würde die Beschlussformel unbestimmt und die Abgrenzung in unzulässiger Weise in das Vollstreckungsverfahren verlagert (BAG 6. Dezember 1994 - 1 ABR 30/94 - BAGE 78, 379, zu B II 2 der Gründe; BAG, Beschluss vom 20.10.1999 - 7 ABR 37/98).

  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von

    Auszug aus ArbG Siegburg, 10.09.2020 - 5 Ca 1957/19
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann einem Globalantrag, mit welchem ein Handlungs-, Unterlassungs- oder Duldungsanspruch für eine Vielzahl künftiger Fallkonstellationen verfolgt wird, nur entsprochen werden, wenn der Anspruch in allen denkbaren Fallgestaltungen einschränkungslos besteht; andernfalls ist der Globalantrag insgesamt als unbegründet abzuweisen (BAG 18. September 1991 - 7 ABR 63/90 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 40, zu B III 1 b der Gründe; BAG 3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 - BAGE 76, 364, zu C 1 der Gründe) .
  • BAG, 15.01.2009 - 2 AZR 641/07

    Änderungskündigung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

    Auszug aus ArbG Siegburg, 10.09.2020 - 5 Ca 1957/19
    Gerade deshalb muss der Erklärende das Änderungsangebot klar und eindeutig formulieren (vgl. BAG v. 15. Januar 2009 - 2 AZR 641/07, NZA 2009, 957-959, juris) .
  • BAG, 19.07.1995 - 7 ABR 60/94

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei betriebsinterner Veröffentlichung von

    Auszug aus ArbG Siegburg, 10.09.2020 - 5 Ca 1957/19
    Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn sich der Antrag auf voneinander zu trennende und gegeneinander klar abgrenzbare Sachverhalte bezieht und der begründete Teil dem Antrag selbst als Teilziel des Verfahrens zu entnehmen ist (BAG 6. Dezember 1994 - 1 ABR 30/94 -BAGE 78, 379, zu B II 2 der Gründe; BAG 19. Juli 1995 - 7 ABR 60/94 - BAGE 80, 296, zu B II 3 der Gründe) .
  • BAG, 17.02.2016 - 2 AZR 613/14

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

    Auszug aus ArbG Siegburg, 10.09.2020 - 5 Ca 1957/19
    Zwar kann für die Bestimmbarkeit der geänderten Arbeitsbedingungen ausreichen, wenn diese aus einem für das Arbeitsverhältnis geltenden und bei Zugang der Kündigungserklärung bereits formwirksam zustandegekommenen Tarifvertrag entnommen werden können (BAG 17.2.2016 BeckRS 2016, 67744 Rn. 20 ff.; ErfK/Oetker, 20. Aufl. 2020, KSchG § 2 Rn. 10a).
  • BAG, 10.09.2009 - 2 AZR 822/07

    Änderungskündigung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

    Auszug aus ArbG Siegburg, 10.09.2020 - 5 Ca 1957/19
    Sie führen zur Unwirksamkeit der Änderungskündigung (vgl. BAG v. 10. September 2009 - 2 AZR 822/07, NZA 2010, 333-337, juris) .
  • BAG, 18.09.1991 - 7 ABR 63/90

    Zugang von Journalisten zum Betriebsratsbüro

    Auszug aus ArbG Siegburg, 10.09.2020 - 5 Ca 1957/19
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann einem Globalantrag, mit welchem ein Handlungs-, Unterlassungs- oder Duldungsanspruch für eine Vielzahl künftiger Fallkonstellationen verfolgt wird, nur entsprochen werden, wenn der Anspruch in allen denkbaren Fallgestaltungen einschränkungslos besteht; andernfalls ist der Globalantrag insgesamt als unbegründet abzuweisen (BAG 18. September 1991 - 7 ABR 63/90 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 40, zu B III 1 b der Gründe; BAG 3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 - BAGE 76, 364, zu C 1 der Gründe) .
  • BAG, 20.10.1999 - 7 ABR 37/98

    Betriebsrat: Anspruch auf Duldung des Zugangs eines beauftragten Rechtsanwalts

    Auszug aus ArbG Siegburg, 10.09.2020 - 5 Ca 1957/19
    Durch nicht hinreichend eindeutige Einschränkungen würde die Beschlussformel unbestimmt und die Abgrenzung in unzulässiger Weise in das Vollstreckungsverfahren verlagert (BAG 6. Dezember 1994 - 1 ABR 30/94 - BAGE 78, 379, zu B II 2 der Gründe; BAG, Beschluss vom 20.10.1999 - 7 ABR 37/98).
  • LAG Köln, 23.06.2021 - 11 Sa 876/20

    Änderungskündigung, Bestimmtheit Änderungsangebot

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 10.09.2020 - 5 Ca 1957/19 - sowie die Anschlussberufung der Klägerin werden jeweils kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 10.09.2020 - 5 Ca 1957/19 - sowie die Anschlussberufung der Klägerin werden jeweils kostenpflichtig zurückgewiesen.

    im Wege der Anschlussberufung das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 10.09.2020 - 5 Ca 1957/19 - abzuändern, soweit es den Antrag zu 4.) abgewiesen hat und die Beklagte zu verurteilen, die Klägerin für den Fall des Obsiegens mit den Klageanträgen zu 1.) und zu 3.) zu den im Arbeitsvertrag vom 26.08.2005 nebst Zusatzvereinbarung vom 12.05.2009 geregelten Arbeitsbedingungen als Oberärztin ohne Verpflichtung zur Leistung von Hintergrunddiensten bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits weiter zu beschäftigen.

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